Wer kann sich an unsere Beratungslehrkraft wenden?
Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und Schulleitung können sich in Beratungsfragen an die Beratungslehrkraft wenden. Die Beratung selbst unterliegt strenger Vertraulichkeit.
Was gehört zum Aufgabenbereich der Beratungslehrkraft?
- Sie berät in Fragen der Schullaufbahn, bei Fragen der beruflichen Orientierung, bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten, bei Verhaltensproblemen und in schulischen Krisensituationen.
- Sie leitet in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und ggf. dem Schulpsychologen pädagogisch-psychologische Maßnahmen ein.
- Sie wird bei schwierigen Entscheidungen zur Schullaufbahn und bei der Verhängung schwer wiegender Ordnungsmaßnahmen hinzugezogen.
- Sie unterstützt Schulleitung und Lehrkräfte bei besonderem Beratungs- und Informationsbedarf.
Außerdem informiert die Beratungslehrkraft über Anmelde- und Prüfungstermine, über die örtlich zuständigen Einrichtungen der Schulberatung, der Erziehungsberatung und der Berufsberatung.
Wie verhalte ich mich bei dem Verdacht auf LRS/Legasthenie?
Bei dem Verdacht auf LRS/Legasthenie wenden Sie sich vorerst bitte an die Schule, die Ihr Kind besucht. Dort erhalten Sie Antragsformulare, die Lehrkräfte bzw. Eltern ausfüllen müssen. Anschließend sendet die Schule diese dann an die Beratungslehrkraft.
Unsere qualifizierte Beratungslehrkraft Frau Sandra Fisch erreichen Sie, während der Telefonsprechstunde am Mittwoch von 08:00 bis 09:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung. Telefon: 0941/507-2044 oder per Mail: fisch.schulberatung@gmail.com |